Abschnitt 2 OrgStA - Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
- Redaktionelle Abkürzung
- OrgStA,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30800000000007
Die Geschäfte der Staatsanwaltschaft werden von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten wahrgenommen. Nach Bedarf können der Staatsanwaltschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sonstige Kräfte des höheren und des gehobenen Dienstes zugewiesen werden.