Abschnitt 3 OrgStA - Bezeichnung der Behördenleiterinnen und Behördenleiter
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)
- Redaktionelle Abkürzung
- OrgStA,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30800000000007
Die Behördenleiterinnen und Behördenleiter werden wie folgt bezeichnet:
- a)bei den Generalstaatsanwaltschaften: "Die Generalstaatsanwältin" oder "Der Generalstaatsanwalt"
- b)bei den Staatsanwaltschaften: "Die Leitende Oberstaatsanwältin" oder "Der Leitende Oberstaatsanwalt".