Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) (1)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Amtliche Abkürzung
NWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64 - VORIS 28200 -) (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 631)

Inhaltsübersicht(3)§§
Erstes Kapitel
Allgemeine Bestimmungen
Einleitende Bestimmungen
(zu den §§ 2 und 3 WHG)
1
Schranken des Grundeigentums
(zu § 4 WHG)
2
Zweites Kapitel
Bewirtschaftung von Gewässern
Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
(zu § 7 WHG)
3
Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge4
Bewilligung
(zu den §§ 10 und 14 WHG)
5
Benutzung durch Verbände6
Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung7
Erfordernisse für den Antrag8
Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
(zu § 11 WHG)
9
Aussetzung des Verfahrens10
Beweissicherung, Sicherheitsleistung11
Erlaubnisverfahren bei Industrieanlagen und ähnlichen Anlagen12
Angaben des Antragstellers13
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung14
Inhalt der Erlaubnis15
Überprüfung der Erlaubnis und nachträgliche Bestimmungen16
Unterrichtung über Störungen und Unfälle17
Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse
(zu § 20 WHG)
18
Inhalt und Umfang alter Rechte und alter Befugnisse
(zu § 20 WHG)
19
Ausgleichsverfahren
(zu § 22 WHG)
20
Wasserentnahmegebührenpflicht21
Höhe der Gebühr22
Gebührenschuldner, Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht23
Festsetzung, Fälligkeit, Vorauszahlung24
Anwendung der Abgabenordnung25
Erfassung der Wasserentnahmen26
Wasserentnahmen - Straf- und Bußgeldvorschriften27
Verwendung28
Gewässerkundlicher Landesdienst29
Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes30
Messanlagen31
Zweiter Abschnitt
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Arten und Zulässigkeit des Gemeingebrauchs
(zu § 25 WHG)
32
Duldungspflicht der Anlieger
(zu § 25 WHG)
33
Regelung des Gemeingebrauchs
(zu § 25 WHG)
34
Benutzung zu Zwecken der Fischerei
(zu § 25 WHG)
35
Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
(zu § 27 WHG)
36
Einteilung der oberirdischen Gewässer37
Gewässer erster Ordnung38
Gewässer zweiter Ordnung39
Gewässer dritter Ordnung40
Eigentumsgrenzen am und im Gewässer41
Anlandungen42
Abschwemmung, Überflutung43
Stauanlagen (Begriff)44
Staumarken45
Erhaltung der Staumarken46
Kosten47
Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen48
Ablassen aufgestauten Wassers
(zu § 36 WHG)
49
Maßnahmen bei Hochwasser50
Ausnahmegenehmigung51
Talsperren, Wasserspeicher52
Planfeststellung, Plangenehmigung53
Plan54
Aufsicht55
Andere Stauanlagen und Wasserspeicher56
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen
(zu § 36 WHG)
57
Gewässerrandstreifen
(zu § 38 WHG)
58
Verfahren, Entschädigung, Vergütung59
Güte oberirdischer Gewässer60
Gewässerunterhaltung
(zu § 39 WHG)
61
Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
62
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
63
Unterhaltungsverbände64
Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband65
Zuschüsse des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung66
Unterhaltung durch das Land
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
67
Unterhaltung durch kreisfreie Städte
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
68
Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
69
Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren
(zu § 40 Abs. 1 WHG)
70
Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern71
Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen72
Unterhaltungspflicht aufgrund besonderen Titels
(zu § 40 Abs. 2 WHG)
73
Ersatzvornahme
(zu § 40 Abs. 4 WHG)
74
Ersatz von Mehrkosten75
Kostenausgleich76
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
(zu § 41 WHG)
77
Gewässerschau78
Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
(zu § 42 WHG)
79
Dritter Abschnitt
Bewirtschaftung von Küstengewässern
Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
(zu § 43 WHG)
80
Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
(zu § 44 WHG)
81
Güte von Küstengewässern82
Genehmigungspflichtige Anlagen83
Unterhaltung der Außentiefs84
Eigentum an den Außentiefs85
Vierter Abschnitt
Bewirtschaftung des Grundwassers
Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
(zu § 46 Abs. 3 WHG)
86
Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
(zu § 47 WHG)
87
Drittes Kapitel
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Erster Abschnitt
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Öffentliche Wasserversorgung
(zu § 50 WHG)
88
Wasseruntersuchungen
(zu § 50 Abs. 5 WHG)
89
Güte der zur Wasserversorgung benutzten Gewässer90
Festsetzung von Wasserschutzgebieten
(zu § 51 WHG)
91
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
(zu § 52 WHG)
92
Ausgleich
(zu § 52 Abs. 5 WHG)
93
Heilquellenschutz
(zu § 53 WHG)
94
Zweiter Abschnitt
Abwasserbeseitigung
Abwasser, Abwasserbeseitigung
(zu § 54 WHG)
95
Pflicht zur Abwasserbeseitigung
(zu § 56 WHG)
96
Zusammenschlüsse97
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
(zu § 58 WHG)
98
Abwasseranlagen
(zu § 60 WHG)
99
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
(zu § 61 WHG)
100
Dritter Abschnitt
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Pflichten des Betreibers101
Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren102
Fachbetriebe103
Anwendungsbereich104
Zuständigkeit der Bergbehörde105
Vierter Abschnitt
Gewässerschutzbeauftragte
Gewässerschutzbeauftragte bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden
(zu den §§ 64 bis 66 WHG)
106
Fünfter Abschnitt
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Grundsatz
(zu § 67 WHG)
107
Erfordernis der Planfeststellung, Plangenehmigung
(zu § 68 WHG)
108
Anwendbare Vorschriften, Verfahren
(zu § 70 WHG)
109
Verpflichtung zum Ausbau110
Auflagen111
Entschädigung, Widerspruch112
Benutzung von Grundstücken113
Vorteilsausgleich114
Sechster Abschnitt
Hochwasserschutz
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
(zu § 76 WHG)
115
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
(zu § 78 WHG)
116
Siebenter Abschnitt
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Maßnahmenprogramm
(zu § 82 WHG)
117
Bewirtschaftungsplan
(zu § 83 WHG)
118
Verzeichnis der Schutzgebiete119
Wasserbuch
(zu § 87 WHG)
120
Datenverarbeitung
(zu § 88 WHG)
121
Achter Abschnitt
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Anschluss von Stauanlagen122
Viertes Kapitel
Entschädigung, Ausgleich
Art und Maß der Entschädigung
(zu § 96 WHG)
123
Verfahren
(zu § 98 WHG)
124
Fünftes Kapitel
Gewässeraufsicht
Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen125
Kosten126
Sechstes Kapitel
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr
Behörden127
Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden
(zu § 100 WHG)
128
Zuständigkeit129
Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen130
Wassergefahr131
Wasserwehr132
Siebentes Kapitel
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten133
Anlagen
Liste der SchadstoffeAnlage 1
Verzeichnis der Gebühren für WasserentnahmenAnlage 2
Verzeichnis der Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sindAnlage 3
Verzeichnis der UnterhaltungsverbändeAnlage 4
Zusätzliche Beiträge für die Erschwerung der UnterhaltungAnlage 5
Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung und Außentiefs, deren Unterhaltung dem Land ohne Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände obliegtAnlage 6
Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, deren Unterhaltung dem Land obliegt und zu denen die Unterhaltungsverbände zu Kostenbeiträgen herangezogen werdenAnlage 7

(1) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung
  • des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585),
  • der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. EG Nr. L 175 S. 40; 1991 Nr. L 216 S. 40), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114),
  • der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EU Nr. L 24 S. 8),
  • der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114), sowie
  • der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).

(2) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Niedersächsischen Wasserrechts vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64)

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.