Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 07.02.1996, Az.: 1 L 3301/94
Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der Nutzungen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 07.02.1996
- Aktenzeichen
- 1 L 3301/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13182
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0207.1L3301.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 14.04.1994 - 2 A 2339/93
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BRS 58 Nr 229 (1996)
- NVwZ-RR 1996, 633-634 (Volltext mit amtl. LS)
- NdsRpfl 1996, 186
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Denkmalwert einer Ringstraßenbebauung einer Kleinstadt mit Bürgerhausarchitektur aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts.
2. Zur Unzulässigkeit einer Flachdachgarage in der Umgebung eines Baudenkmals.
3. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit von Mehrkosten für ein denkmalrechtlich gebotenes Garagengebäude mit Satteldach gegenüber einer unzulässigen Flachdachgarage darf nicht isoliert auf das Nebengebäude abstellen, vielmehr muß die Nutzung des Hauptgebäudes mit einbezogen werden.