Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.02.1996, Az.: 12 L 6849/94
Politische Verfolgung; Sicherheit vor Verfolgung; Sri Lanka; Tamilen; Persönliche Bindungen; LTTE; Sicherheit vor existentieller Gefährdung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 22.02.1996
- Aktenzeichen
- 12 L 6849/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13243
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0222.12L6849.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 26.03.1987 - 9 A 283/86
- nachfolgend
- BVerwG - 11.09.1996 - AZ: BVerwG 9 B 345.96
Rechtsgrundlagen
- Art. 16a Abs. 1 GG
- § 51 Abs. 1 AuslG
Fundstelle
- ND MBl 1997, 75
Amtlicher Leitsatz
1. Für Angehörige der tamilischen Bevölkerungsgruppe im Alter von 14 bis 35 Jahren besteht wegen (Kontroll-)Maßnahmen der Sicherheitskräfte nicht hinreichende Sicherheit vor Verfolgung, sofern Angehörige dieser Gruppe nicht im oder in einen Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren oder nicht vergleichbare persönliche Bindungen bestehen; hinreichende Sicherheit vor Verfolgung kann auch bei einem tamilischen Volkszugehörigen, der die Altersgrenze überschritten hat, zu verneinen sein, wenn er bei einer Rückkehr nach Sri Lanka - etwa wegen seines Berufes: hier Elektriker - auch ohne konkrete Anhaltspunkte von den Behörden seines Heimatstaates verdächtigt werden könnte, die "LTTE" zu unterstützen.
2. Zur Frage der hinreichenden Sicherheit vor existentieller Gefährdung.