Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.02.1996, Az.: 12 L 7722/95
Gruppengerichtete Verfolgung; Sri Lanka; Situation der Tamilen; Angehörige der LTTE
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 22.02.1996
- Aktenzeichen
- 12 L 7722/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13244
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0222.12L7722.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 09.10.1995 - 9 A 9374/94
- nachfolgend
- BVerwG - 06.09.1996 - AZ: BVerwG 9 B 326.96
Rechtsgrundlagen
- Art. 16a Abs. 1 GG
- § 51 Abs. 1 AuslG
Fundstelle
- ND MBl 1997, 75
Amtlicher Leitsatz
1. In der Zeit zwischen Mitte 1990 und Ende 1993 unterlagen tamilische Volkszugehörige im Norden Sri Lankas durch das Vorgehen der Sicherheitskräfte einer gruppengerichteten Verfolgung. Ab 1994 sind tamilische Volkszugehörige in Sri Lanka nicht (mehr) einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt (gewesen). Das gilt auch in Ansehung der Kämpfe zwischen den Streitkräften Sri Lankas und Angehörigen der LTTE seit 1995.
2. Für Angehörige der tamilischen Bevölkerungsgruppe im Alter von 14 bis 35 Jahren besteht wegen (Kontroll-)Maßnahmen der Sicherheitskräfte nicht hinreichende Sicherheit vor Verfolgung, sofern Angehörige dieser Gruppe nicht im oder in einen Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren oder nicht vergleichbare persönliche Bindungen bestehen.