Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.02.1996, Az.: 1 M 383/96
Abstandsrecht; Befreiung; Flachdachbungalow; Aufstockung; Geringe Beeinträchtigung des Nachbarn
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 05.02.1996
- Aktenzeichen
- 1 M 383/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13167
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0205.1M383.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Lüneburg 03.01.1996 - 2 B 91/95
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BauR 1996, 531-532 (Volltext mit amtl. LS)
- DWW 1996, 162
- NVwZ-RR 1996, 492-493 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für die "Aufstockung" eines Flachdachbungalows mit einem geneigten Dach kann eine Befreiung von den Abstandsvorschriften zugelassen werden, wenn das Gebäude zulässigerweise mit geringerem Grenzabstand als heute erforderlich errichtet worden ist und die Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Aufstockung im Vergleich mit einer heute zulässigen Bebauung nicht ins Gewicht fällt.