Abschnitt 2. EAÜ-RdErl - Koordinierung der Zentralen Fallkonferenz
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Konzeption für die Vorbereitung und Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht (EAÜ)
- Redaktionelle Abkürzung
- EAÜ-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33350
Für die Zentrale Fallkonferenz wird die KFK bei der Staatsanwaltschaft in Hannover eingerichtet:
Koordinierungsstelle der Zentralen Fallkonferenz (KFK) bei der Staatsanwaltschaft
in Hannover (Nebenstelle),
Vahrenwalder Straße 6-8,
30165 Hannover,
Telefon: 0511 347-5044 oder 0511 347-5132,
Telefax/Digitalfax: 0511 347-5318,
E-Mail: kfk@justiz.niedersachsen.de.
Diese besteht aus mindestens einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt und einer Geschäftsstellenmitarbeiterin oder einem Geschäftsstellenmitarbeiter. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt vertritt die Staatsanwaltschaften in der Zentralen Fallkonferenz und übernimmt die Berichterstattung.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 13. Dezember 2018 (Nds. MBl. 2019 S. 574, Nds. Rpfl. Nr. 6/2019 S. 207)