§ 10 NWattNPG - Weitere Nutzungen der Ruhezone
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG)
- Amtliche Abkürzung
- NWattNPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100050000000
Der Betrieb der Belegstellen für Honigbienen auf den Inseln und die Schlickentnahme für Heilzwecke auf hierfür zugelassenen Flächen sind erlaubt.