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§ 8 NSpielbG - Landesrechtliche Steuerbefreiung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Spielbankengesetz (NSpielbG)
Amtliche Abkürzung
NSpielbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

Die Zulassungsinhaberin oder der Zulassungsinhaber ist für den Betrieb der Spielbanken von der Zahlung derjenigen Landes- und Gemeindesteuern befreit, die der Gesetzgebung des Landes unterliegen und durch den Betrieb der Spielbanken bedingt sind.