§ 8 NSpielbG - Landesrechtliche Steuerbefreiung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Spielbankengesetz (NSpielbG)
- Amtliche Abkürzung
- NSpielbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
Die Zulassungsinhaberin oder der Zulassungsinhaber ist für den Betrieb der Spielbanken von der Zahlung derjenigen Landes- und Gemeindesteuern befreit, die der Gesetzgebung des Landes unterliegen und durch den Betrieb der Spielbanken bedingt sind.