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  • ab 14.12.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 1. BImSchV-DRdErl - Zu § 7 Nr. 4 (Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner)

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Redaktionelle Abkürzung
1. BImSchV-DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Für die Bestimmung der Kohlenstoffmonoxid (CO)-Emissionen müssen gemäß § 13 Abs. 2 der 1. BImSchV Messgeräte eingesetzt werden, die eine Eignungsprüfung bestanden haben. Eine Überprüfung der Geräte hinsichtlich der CO-Messung erfolgte in Eignungsprüfungen, die gemäß den Richtlinien über die Mindestanforderungen an Messeinrichtungen bei der Eignungsprüfung (RdSchr. des BMU vom 31. 1. 1997 - IG I 3-51134/1 -) durchgeführt wurden, bislang nicht. CO-Messgeräte wurden bisher nach der "Richtlinie für die Eignungsprüfung von CO-Messgeräten für Gasfeuerstätten", Stand 5. 8. 1988, überprüft.

Es wird davon ausgegangen, dass die überwiegende Anzahl der Messeinrichtungen, die zur Messung des Abgasverlusts eignungsgeprüft sind, über eine Funktion zur CO-Messung verfügen, die bereits von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern im Rahmen der technischen Überprüfung der CO-Konzentrationen im Abgas von Gasfeuerungsanlagen genutzt wurde. Diese Geräte sind für die CO-Messung einzusetzen, bis entsprechende eignungsgeprüfte Geräte bzw. Bekanntgaben zur Verfügung stehen. Der Zeitpunkt, von dem an nur noch Messeinrichtungen eingesetzt werden dürfen, die den neuen Anforderungen der VDI-Richtlinie 4206 Blatt 1 hinsichtlich der CO-Messung genügen und über eine entsprechende Bekanntgabe verfügen, bleibt festzulegen.

Die VDI-Richtlinie 4207 Blatt 1 "Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen - Messen an Anlagen für gasförmige und flüssige Brennstoffe" 2018-02 enthält Vorgaben zur Messung des CO-Gehaltes im Abgas.

Die Umrechnung des in parts per million (ppm) angegebenen Wertes in mg/kWh erfolgt gemäß DIN EN 267 mit der folgenden Formel:

g_ni_1400_as_2.gif

Dabei bedeuten:

PCO=Dichte von Kohlenstoffmonoxid [kg/m3]
O2gemessen=Sauerstoffkonzentration des Abgases [Vol %]
VA,th,tr,min=Trockenes Abgasvolumen [m3/kg]
Hu=Heizwert [kWh/kg].

Mit den Referenzwerten der DIN EN 267 für Abgasvolumen und Heizwert und der Dichte von CO

VA,th,tr,min=10,46 m3/kg
Hu=11,86 kWh/kg
PCO=1,25 kg/m3

ergibt sich

g_ni_1400_as_1.gif

Für den Sauerstoffgehalt im Abgas kommt der tatsächlich gemessene Sauerstoffgehalt zur Anwendung.