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  • ab 14.12.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 20 1. BImSchV-DRdErl - Zu § 25 Abs. 4 (Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen)

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Redaktionelle Abkürzung
1. BImSchV-DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Der Verordnungstext enthält im letzten Satz einen offensichtlichen redaktionellen Fehler. Zutreffend muss Satz 3 lauten: "§ 14 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend". Eine Berichtigung ist vom Bund beabsichtigt.