Abschnitt 7 1. BImSchV-DRdErl - Zu § 7 Nr. 4 (Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner)
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
- Redaktionelle Abkürzung
- 1. BImSchV-DRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
Für die Bestimmung der Kohlenstoffmonoxid (CO)-Emissionen müssen gemäß § 13 Abs. 2 der 1. BImSchV Messgeräte eingesetzt werden, die eine Eignungsprüfung bestanden haben. Eine Überprüfung der Geräte hinsichtlich der CO-Messung erfolgte in Eignungsprüfungen, die gemäß den Richtlinien über die Mindestanforderungen an Messeinrichtungen bei der Eignungsprüfung (RdSchr. des BMU vom 31. 1. 1997 - IG I 3-51134/1 -) durchgeführt wurden, bislang nicht. CO-Messgeräte wurden bisher nach der "Richtlinie für die Eignungsprüfung von CO-Messgeräten für Gasfeuerstätten", Stand 5. 8. 1988, überprüft.
Es wird davon ausgegangen, dass die überwiegende Anzahl der Messeinrichtungen, die zur Messung des Abgasverlusts eignungsgeprüft sind, über eine Funktion zur CO-Messung verfügen, die bereits von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern im Rahmen der technischen Überprüfung der CO-Konzentrationen im Abgas von Gasfeuerungsanlagen genutzt wurde. Diese Geräte sind für die CO-Messung einzusetzen, bis entsprechende eignungsgeprüfte Geräte bzw. Bekanntgaben zur Verfügung stehen. Der Zeitpunkt, von dem an nur noch Messeinrichtungen eingesetzt werden dürfen, die den neuen Anforderungen der VDI-Richtlinie 4206 Blatt 1 hinsichtlich der CO-Messung genügen und über eine entsprechende Bekanntgabe verfügen, bleibt festzulegen.
Die VDI-Richtlinie 4207 Blatt 1 "Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen - Messen an Anlagen für gasförmige und flüssige Brennstoffe" 2018-02 enthält Vorgaben zur Messung des CO-Gehaltes im Abgas.
Die Umrechnung des in parts per million (ppm) angegebenen Wertes in mg/kWh erfolgt gemäß DIN EN 267 mit der folgenden Formel:
Dabei bedeuten:
PCO | = | Dichte von Kohlenstoffmonoxid [kg/m3] |
---|---|---|
O2gemessen | = | Sauerstoffkonzentration des Abgases [Vol %] |
VA,th,tr,min | = | Trockenes Abgasvolumen [m3/kg] |
Hu | = | Heizwert [kWh/kg]. |
Mit den Referenzwerten der DIN EN 267 für Abgasvolumen und Heizwert und der Dichte von CO
VA,th,tr,min | = | 10,46 m3/kg |
---|---|---|
Hu | = | 11,86 kWh/kg |
PCO | = | 1,25 kg/m3 |
ergibt sich
Für den Sauerstoffgehalt im Abgas kommt der tatsächlich gemessene Sauerstoffgehalt zur Anwendung.