Abschnitt 22 1. BImSchV-DRdErl - Zu Anlage 2
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
- Redaktionelle Abkürzung
- 1. BImSchV-DRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
Anlage 2 Nr. 4 formuliert lediglich Angaben, die mindestens im Formblatt enthalten sein müssen. Im Hinblick auf die Verpflichtung in § 15 Abs. 3 i. V. m. den §§ 7 und 8 ist bei messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen auch der ermittelte CO-Gehalt einzutragen.