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  • ab 14.12.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 22 1. BImSchV-DRdErl - Zu Anlage 2

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Redaktionelle Abkürzung
1. BImSchV-DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Anlage 2 Nr. 4 formuliert lediglich Angaben, die mindestens im Formblatt enthalten sein müssen. Im Hinblick auf die Verpflichtung in § 15 Abs. 3 i. V. m. den §§ 7 und 8 ist bei messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen auch der ermittelte CO-Gehalt einzutragen.