Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)
Amtliche Abkürzung
NGlüSpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

Vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756 - VORIS 21013 -) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 569) (2)

Inhaltsübersicht(3)§§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Geltungsbereich, Ziele und Öffentliche Aufgaben1
Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots2
(weggefallen)3
Zweiter Abschnitt
Bestimmungen zur Erlaubniserteilung
Erlaubnis4
Annahmestellen5
Verkaufsstellen der "GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder"6
Gewerbliche Spielvermittlung7
Wettvermittlungsstellen8
(weggefallen)9
(weggefallen)10
Dritter Abschnitt
Kleine Lotterien
Erlaubnisfiktion11
Maßnahmen bei allgemein erlaubten Veranstaltungen12
Vierter Abschnitt
Glücksspielabgabe und deren Verwendung
Glücksspielabgabe13
Verwendung der Glücksspielabgaben14
Förderung der Verbraucherzentrale Niedersachsen15
(weggefallen)16
Förderung der Medienentwicklung17
Förderung der Musikschulen18
Förderung der Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik19
Sonstige Finanzhilfen20
Prüfung durch den Landesrechnungshof21
Fünfter Abschnitt
Glücksspielaufsicht
Ausübung der Aufsicht22
Zuständigkeiten23
Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften
Verordnungsermächtigungen24
Strafvorschrift25
Ordnungswidrigkeiten26
Datenübermittlung zu Forschungszwecken27

Artikel 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756)

Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 569) wird das Fachministerium ermächtigt, das Niedersächsische Glücksspielgesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum und in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.