Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)
Amtliche Abkürzung
NGlüSpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

Vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756 - VORIS 21013 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 412)(2)

Inhaltsübersicht(3)§§
Erster Abschnitt
Allgemeines
Geltungsbereich, Ziele und Öffentliche Aufgaben1
Grundsatz2
Erlaubnisvorbehalt3
Zweiter Abschnitt
Erlaubnis
Erlaubnis4
Annahmestellen5
Verkaufsstellen der "GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder"6
Gewerbliche Spielvermittlung7
Wettvermittlungsstellen8
Dritter Abschnitt
Schutzmaßnahmen
Jugendschutz, Zugangskontrolle, Spielersperre9
Vierter Abschnitt 
Spielhallen
Zuständigkeit, Mindestabstand10
Fünfter Abschnitt
Sonstiges Glücksspiel
Allgemeine Erlaubnis11
Maßnahmen bei allgemein erlaubten Veranstaltungen12
Sechster Abschnitt
Glücksspielabgabe und deren Verwendung
Glücksspielabgabe13
Verwendung der Glücksspielabgaben14
Förderung der Verbraucherzentrale Niedersachsen15
(weggefallen)16
Förderung der Medienentwicklung17
Förderung der Musikschulen18
Förderung der Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik19
Sonstige Finanzhilfen20
Prüfung durch den Landesrechnungshof21
Siebenter Abschnitt
Glücksspielaufsicht
Aufsicht22
Aufsichtsbehörden23
Achter Abschnitt
Schlussvorschriften
Verordnungsermächtigungen24
Strafvorschrift25
Ordnungswidrigkeiten26
Überleitungsvorschrift zur Sperrdatei27

(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 4 Satz 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 412) tritt Artikel 2 Nr. 1 (Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1) dieses Gesetzes nicht in Kraft, wenn der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos wird; Artikel 1 Abs. 4 gilt entsprechend.

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.