Abschnitt 20 1. BImSchV-DRdErl - Zu § 25 Abs. 4 (Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen)
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
- Redaktionelle Abkürzung
- 1. BImSchV-DRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
Der Verordnungstext enthält im letzten Satz einen offensichtlichen redaktionellen Fehler. Zutreffend muss Satz 3 lauten: "§ 14 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend". Eine Berichtigung ist vom Bund beabsichtigt.