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Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV)
Amtliche Abkürzung
WO-PersV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20470020200000

In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1998 (Nds. GVBl. S. 538 - VORIS 20470 02 02 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. August 2023 (Nds. GVBl. S. 180)

Auf Grund des § 118 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) in der Fassung vom 22. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 19), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 528), wird verordnet:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Wahl des Personalrats
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer1
Bekanntmachungen des Wahlvorstandes2
Feststellung der Zahl und der Zusammensetzung der Beschäftigten3
Wählerverzeichnis4
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis5
Vorabstimmungen6
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen und Geschlechter7
Wahlausschreiben8
Wahlvorschläge, Einreichungsfrist9
Inhalt der Wahlvorschläge10
Sonstige Erfordernisse für Wahlvorschläge11
Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge12
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen13
Bezeichnung der Wahlvorschläge14
Bekanntmachung der Wahlvorschläge15
Sitzungsniederschriften16
Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe17
Wahlhandlung18
Briefwahl19
Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen20
Stimmabgabe in besonderen Fällen21
Feststellung des Wahlergebnisses22
Wahlniederschrift23
Benachrichtigung der Gewählten24
Bekanntmachung des Wahlergebnisses25
Berichtigung des Wahlergebnisses, Einsprüche26
Aufbewahrung der Wahlunterlagen27
Verfahren bei Eintritt von Ersatzmitgliedern28
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Wahl des Personalrats und der Gruppenvertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder der Mehrheitswahl
Erster Unterabschnitt
Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe29
Ermittlung der gewählten Gruppenvertretung bei Gruppenwahl, wenn die Gruppenvertretung aus mehreren Personen besteht30
Ermittlung der gewählten Gruppenvertretung bei gemeinsamer Wahl, wenn die Gruppenvertretung aus mehreren Personen besteht31
Ermittlung des Wahlergebnisses, wenn der Personalrat oder eine Gruppenvertretung nur aus einer Person besteht 32
Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl)
Voraussetzungen für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe33
Ermittlung der Gewählten bei Mehrheitswahl34
Dritter Abschnitt
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vorbereitung und Durchführung der Wahl35
Zweiter Teil
Wahl des Bezirkspersonalrats
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats, Leitung der Wahl, Gleichzeitigkeit36
Feststellung der Zahl und der Zusammensetzung der Beschäftigten, Wählerverzeichnis37
Wahlausschreiben38
Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes, Sitzungsniederschriften39
Stimmabgabe, Stimmzettel40
Briefwahl bei nicht mehr als fünf Gruppenangehörigen41
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses42
Dritter Teil
Wahl des Hauptpersonalrats
Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Leitung der Wahl43
Durchführung der Wahl nach Bezirken44
Vierter Teil
Wahl des Gesamtpersonalrats
Entsprechende Anwendung von Vorschriften45
Fünfter Teil
Wahl der Schulstufenvertretungen
Wahlausschreiben46
Sechster Teil
Wahl des Referendarpersonalrats
Vorbereitung und Durchführung der Wahl47
Siebenter Teil
Schlussvorschriften
Berechnung von Fristen48
In-Kraft-Treten, Aufhebung von Rechtsvorschriften49

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.