Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 07.04.1982 (aktuelle Fassung)

§ 5 WohnZinseVO - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen
Redaktionelle Abkürzung
WohnZinseVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23500000200000

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen vom 29. Juni 1981 (Nieders. GVBl. S. 146) außer Kraft; die auf ihrer Grundlage durchgeführten Zinsanhebungen bleiben wirksam.

Hannover, den 2. April 1982

Das Niedersächsische Landesministerium

Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten

Hasselmann

Schnipkoweit