§ 5 WohnZinseVO - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen
- Redaktionelle Abkürzung
- WohnZinseVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23500000200000
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen vom 29. Juni 1981 (Nieders. GVBl. S. 146) außer Kraft; die auf ihrer Grundlage durchgeführten Zinsanhebungen bleiben wirksam.
Hannover, den 2. April 1982
Das Niedersächsische Landesministerium
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Hasselmann
Schnipkoweit