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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 APVO-Justiz-aJD-AV - 12. Prüfungsamt

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
Redaktionelle Abkürzung
APVO-Justiz-aJD-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320

(1) Das Prüfungsamt besteht aus der Leitung, der stellvertretenden Leitung und der erforderlichen Zahl von weiteren Mitgliedern.

(2) Die Kenntnisnahme von Personalakten und Beurteilungen der Anwärterinnen und Anwärter aus anderem dienstlichen Anlass steht der Verwendung als Prüferin oder Prüfer nicht entgegen.