Finanzgericht Niedersachsen
Urt. v. 12.02.1997, Az.: XII 201/94

Einordnung von Einkünften in eine Einkuftsart als rechtliche Wertung; Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer niedrigeren Steuer führen

Bibliographie

Gericht
FG Niedersachsen
Datum
12.02.1997
Aktenzeichen
XII 201/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 17861
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:FGNI:1997:0212.XII201.94.0A

Verfahrensgegenstand

Tatsachenbegriff i.S.d. § 173 AO

1) Gewerbesteuermeßbescheide 1984 bis 1986

2) Gewerbesteuermeßbescheid 1986

In den Rechtsstreiten
hat der XII. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts nach mündlicher Verhandlung in der Sitzung vom 12. Februar 1997,
an der mitgewirkt haben:
Vorsitzender Richter ... am Finanzgericht ...
Richter am Finanzgericht ...
Richter am Finanzgericht ...
ehrenamtlicher Richter ... Geschäftsführer
hrenamtliche Richterin ... Hausfrau
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter
FG Niedersachsen - 12.02.1997 - AZ: XII 200/94