Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 01.03.2022, Az.: 13 U 48/20 (Kart)

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
01.03.2022
Aktenzeichen
13 U 48/20 (Kart)
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2022, 68499
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Hannover - AZ: 18 O 50/16

In der Kartellsache
pp.
ergeht, nachdem die Klägerin die Klage gegen die Beklagte zu 2 insgesamt und die Klage gegen die Beklagte zu 1 teilweise zurückgenommen und den Rechtsstreit im Übrigen für erledigt erklärt hat, gemäß der außergerichtlichen Einigung der Parteien (Schriftsatz der Klägerin vom 18. Januar 2022) folgende Kostenentscheidung:

Tenor:

Von den Gerichtskosten erster Instanz haben die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1 1/6 und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin 3/4 und die Beklagte zu 1 1/4 zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 15.200.000 € festgesetzt.