Amtsgericht Göttingen
Urt. v. 14.06.2007, Az.: 74 IN 228/07

Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft; Zustimmungsbefugnis eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters zu einer Erledigungserklärung gem. § 4 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO); Beachtlichkeit einer wegen Erfüllung abgegebenen Erledigungserklärung bei Einräumung der Zahlungsunfähigkeit der Antragsgegnerin

Bibliographie

Gericht
AG Göttingen
Datum
14.06.2007
Aktenzeichen
74 IN 228/07
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 49995
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGGOETT:2007:0614.74IN228.07.0A

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: AG Göttingen - 14.06.2007 - AZ: 74 IN 222/07

Tenor:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

...

wird heute um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Das Verfahren wird verbunden mit dem Verfahren 74 IN 228/07. Das Verfahren 74 IN 222/07 führt.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt :

Steuerberater K., Hamburg