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  • ab 09.07.1992 (aktuelle Fassung)

Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
Redaktionelle Abkürzung
SozVFAUmMNRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000021

RdErl. d. MK v. 11.5.1992 - 4052-87 117/30/24 -

Vom 11. Mai 1992 (Nds. MBl. S. 899)

- VORIS 22420 00 00 00 021 -

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses für den Bereich der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger in Niedersachsen vom 28.4.1992 erlasse ich als zuständige Stelle nach § 47 i.V.m. § 58 Abs. 2 BBiG die nachstehenden Richtlinien:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Umschulungsträger2
Umschulungsdauer3
Umschulungsvertrag4
Ziel und Inhalt der Umschulung5
Prüfungen6
Prüfungsausschüsse7
Vorrang von Bundesrecht8
Inkrafttreten9
Muster eines UmschulungsvertragesAnlage 1