Abschnitt 8 SozVFAUmMNRE - 8. Vorrang von Bundesrecht
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
- Redaktionelle Abkürzung
- SozVFAUmMNRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000021
Sobald eine Rechtsverordnung nach § 47 Abs. 3 Satz 2 BBiG erlassen ist, treten diese Richtlinien - soweit sie der Rechtsverordnung entgegenstehen - außer Kraft.