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  • ab 09.07.1992 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 SozVFAUmMNRE - 8. Vorrang von Bundesrecht

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
Redaktionelle Abkürzung
SozVFAUmMNRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000021

Sobald eine Rechtsverordnung nach § 47 Abs. 3 Satz 2 BBiG erlassen ist, treten diese Richtlinien - soweit sie der Rechtsverordnung entgegenstehen - außer Kraft.