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  • ab 09.07.1992 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 SozVFAUmMNRE - 9. Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
Redaktionelle Abkürzung
SozVFAUmMNRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000021

Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft. An die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger und deren Landesverbände in Niedersachsen, das Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen, die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.