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  • ab 09.07.1992 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 SozVFAUmMNRE - Muster eines Umschulungsvertrages

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
Redaktionelle Abkürzung
SozVFAUmMNRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000021

(Außerbetriebliche Umschulung)

Zwischen ..................................................................................
(Träger der Umschulungsmaßnahme/Umschulungsträger)
in .............................................................................................
und Frau/Herrn*)
geb. am ................................... in ...........................................,
wohnhaft in ..............................................................................
wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in den anerkannten
Ausbildungsberuf .....................................................................
abgeschlossen.

§ 1
Zweck der Umschulung

Mit der Umschulung werden der/dem*) Umzuschulenden durch eine den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechende Ausbildung mit verkürzter Ausbildungszeit die Kenntnisse und Fertigkeiten des staatlich anerkannten Ausbildungsberufs ...................................................... vermittelt.

§ 2
Dauer der Umschulung

(1) Das Umschulungsverhältnis dauert unter Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges auf Grund der nachgewiesenen Berufsausbildung als................................. und/oder der bisher ausgeübten Tätigkeit als ..................................................... .............................................................. Monate. Es beginnt am ................... 19 ..... und endet am ....................... 19 .....

(2) Bei vorzeitig bestandener Umschulungsprüfung endet das Umschulungsverhältnis am letzten Tag der Prüfung.

(3) Eine Verlängerung des Umschulungsverhältnisses kann auf Antrag der/des*) Umzuschulenden bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. längere Krankheit, Unfall) vereinbart werden, wenn eine solche Verlängerung zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig ist. (1)

§ 3
Pflichten des Umschulungsträgers

(1) Der Träger der Umschulungsmaßnahme verpflichtet sich:

  1. 1.
    dafür zu sorgen, daß alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden; dabei sind bei der Umschulung für den anerkannten Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten vom 22.7.1977 (BGBl. I S. 1425) zugrunde zu legen;
  2. 2.
    unter Berücksichtigung der Nr. 1 einen Plan für die sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung zu erstellen, der die individuellen und institutionellen Belange berücksichtigt;
  3. 3.
    den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen, bei Rehabilitanden insbesondere durch Gewährung von ausbildungsbegleitender Heilbehandlung und sonstigen Hilfen,
  4. 4.
    nur solche Personen mit der Durchführung der Umschulungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind,
  5. 5.
    die Maßnahme in einer Einrichtung durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet ist,
  6. 6.
    der/dem*) Umzuschulenden alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Umschulung und zum Ablegen von Prüfungen erforderlich sind,
  7. 7.
    der/dem*) Umzuschulenden nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen,
  8. 8.
    der/dem*) Umzuschulenden zur Teilnahme an Prüfungen und Maßnahmen nach Absatz 2 die erforderliche Zeit zu gewähren.

(2) Die Umschulungsmaßnahme schließt folgende weitere Veranstaltungen ein:

  1. a)
    eine theoretische Unterweisung im Teilzeit-/Vollzeitunterricht,
  2. b)
    eine Gesamtpraktikumszeit von ..................................... und
  3. c)
    ...........................................................................................

§ 4
Pflichten der/des*) Umzuschulenden

Die/Der*) Umzuschulende verpflichtet sich:

  1. 1.
    sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben;
  2. 2.
    an allen Maßnahmen nach § 3 regelmäßig teilzunehmen;
  3. 3.
    aktiv im Rahmen der Umschulung mit anderen Personen, insbesondere den Lehrpersonen, zusammenzuarbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen;
  4. 4.
    Werkzeuge, Maschinen und die sonstige Ausstattung sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die Ordnung des Betriebes betreffen, zu beachten,
  5. 5.
    an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind,
  6. 6.
    beim Fernbleiben von der Umschulung unter Angabe von Gründen dem Umschulungsträger unverzüglich Nachricht zu geben.

§ 5
Vorzeitige Beendigung

Das Umschulungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für die Umzuschulende/den Umzuschulenden*) gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind.

§ 6
Wöchentliche Umschulungszeit, Ferien, Urlaub

(1) Die wöchentliche Umschulungszeit beträgt in der Regel ....................................................................... Stunden. Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach der für die Einrichtung geltenden Ordnung.

(2) Die Ferien betragen / der Urlaub beträgt:
im Jahre ................................   ....................................... Tage,
im Jahre ................................   ....................................... Tage,
im Jahre ................................   ....................................... Tage.

(3) Zeiten für Familienheimfahrten werden besonders geregelt (siehe Anhang).

§ 7
Vergütung

Der Umschulungsträger gewährt der/dem*) Umzuschulenden folgende Vergütung:
vom ........................ bis .......................... DM .......................,
vom ........................ bis .......................... DM .......................,
vom ........................ bis .......................... DM ........................

§ 8
Lehrgangsgebühren

(1) Die Lehrgangsgebühren betragen .......................... DM monatlich/halbjährlich/jährlich. Sie enthalten: ...................

(2) Die Lehrgangsgebühren sind in folgender Form zu entrichten:

  1. a)
    durch die Umzuschulende/den Umzuschulenden*),
  2. b)
    durch unmittelbare Abrechnung zwischen Umschulungsträger und dem Kostenträger/Rehabilitationsträger. Sofern die Abrechnung gemäß Satz 1 Buchst. a nicht zwischen der Umschulungsstätte und dem Rehabilitationsträger erfolgt, hat die/der*) Umzuschulende Lehrgangsgebühren nur in Höhe des zwischen der Umschulungsstätte und dem Rehabilitationsträger vereinbarten Betrages zu entrichten.

§ 9
Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft wird - nicht - gestellt. Voll-/Teilverpflegung wird - nicht- gewährt.

§ 10
Prüfungsbescheinigungen, Zeugnisse

Der/Dem*) Umzuschulenden sind die nach Nr. 6 der Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen vom 11.5.1992 (Nds. MBl. S. 899) vorgeschriebenen Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse oder schriftlichen Bescheide auszuhändigen.

§ 11
Sonstige Vereinbarungen

§ 12
Nebenabreden

Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen des § 11 dieses Umschulungsvertrages getroffen werden.

..................................................................................................................
(Ort)(Datum)
..................................................................................................................
(Unterschrift des Umschulungsträgers)(Unterschrift der/des*) Umzuschulenden)

Sichtvermerke

  1. a)
    der zuständigen Stelle gemäß § 84 BBiG
    Eingetragen in das Verzeichnis der Umschulungsmaßnahmen
    unter der Nr.....................................................................
    ........................................... den......................................
                   (Ort)                                      (Datum)

    Im Auftrage
  2. b)
    des zuständigen Arbeitsamtes
  3. c)
    des zuständigen Kostenträgers.

______________________________
*) Zutreffendes bitte einsetzen.

(1) Amtl. Anm.:

Erhält die/der*) Umzuschulende Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, so soll mit dem Kostenträger bzw. Rehabilitationsträger die Möglichkeit einer weiteren Förderung rechtzeitig geklärt werden.