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  • ab 09.07.1992 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 SozVFAUmMNRE - 7. Prüfungsausschüsse

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
Redaktionelle Abkürzung
SozVFAUmMNRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000021

Für die Abnahme der Prüfungen nach Nr. 6 sind die in Niedersachsen errichteten Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Zwischenprüfung und der Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten im Lande Niedersachsen in gleicher Weise wie für Auszubildende zuständig.