Abschnitt 9 SozVFAUmMNRE - 9. Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
- Redaktionelle Abkürzung
- SozVFAUmMNRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000021
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft. An die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger und deren Landesverbände in Niedersachsen, das Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen, die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.