Abschnitt 2 SozVFAUmMNRE - 2. Umschulungsträger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Durchführung von Umschulungsmaßnahmen für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
- Redaktionelle Abkürzung
- SozVFAUmMNRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000021
Als Umschulungsträger kommen die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger sowie diejenigen Stellen in Betracht, die außerdem für den Ausbildungsberuf der und des Sozialversicherungsfachangestellten in Niedersachsen die Eignungsvoraussetzungen der §§ 20 bis 22 BBiG erfüllen.