Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 07.08.2024, Az.: 1 KN 33/24

Festsetzung des Streitwerts

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
07.08.2024
Aktenzeichen
1 KN 33/24
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2024, 20505
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:2024:0807.1KN33.24.00

Amtlicher Leitsatz

In den Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB können auch die Grundstücke einzelner Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung im Außenbereich einbezogen werden, die mit dem fremdenverkehrsgeprägten Hauptort in engem städtebaulich-funktionalem Zusammenhang stehen.

Tenor:

Der Streitwert wird auf 40.000 EUR festgesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

Prof. Dr. Lenz
Dr. Tepperwien
Glowienka
Frau Ri'inOVG Glowienka ist wegen Urlaubs an der Beifügung ihrer Signatur gehindert.
Prof. Dr. Lenz