Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.06.1994, Az.: 7 M 3231/94
Rettungsdienst; Bedarfsgerechte Organisation; Qualifizierter Krankentransport; Öffentliches Interesse; Genehmigung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 17.06.1994
- Aktenzeichen
- 7 M 3231/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13983
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0617.7M3231.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 10.05.1994 - 10 B 2527/94
Rechtsgrundlagen
- § 19 RettDG ND
- § 22 RettDG ND
- § 5 RettDG ND
Fundstellen
- ND MBl 1995, 114
- NdsVBl 1995, 41
Amtlicher Leitsatz
1. Die flächendeckende und bedarfsgerechte Organisation des qualifizierten Krankentransports innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes schließt die Genehmigung qualifizierten Krankentransports außerhalb des Rettungsdienstes nicht aus. Das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Rettungsdienst ist nicht schon dann in einem die Versagung dieser Genehmigung rechtfertigenden Umfang beeinträchtigt, wenn der Bedarf an qualifiziertem Krankentransport durch die nach § 5 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes - NRettDG (RettDG ND) - beauftragten Unternehmen und Einrichtungen gedeckt wird.