Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.06.1994, Az.: 7 L 2462/93

Spielgeräte; Gewerbe; Höchstpersönliches Recht; Konkurs; Widerruf der Erlaubnis; Konkursmasse

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
06.06.1994
Aktenzeichen
7 L 2462/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13926
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0606.7L2462.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 15.04.1993 - 1 A 1289/92

Fundstelle

  • ND MBl 1995, 113

Amtlicher Leitsatz

Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist ein höchstpersönliches Recht und fällt beim Konkurs des Inhabers nicht in die Konkursmasse; ein wegen des Widerrufs dieser Erlaubnis anhängiger Rechtsstreit betrifft nicht die Konkursmasse.