Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.06.1999, Az.: 11 L 719/98

Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst; Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.06.1999
Aktenzeichen
11 L 719/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15513
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0624.11L719.98.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 26.06.1997 - 1 A 1083/95

Amtlicher Leitsatz

Die Behörde hat im Rahmen der von ihr nach § 22 Abs 1 S 2 NRettDG (RettDG ND) zu treffenden Prognoseentscheidung zu ermitteln, ob durch die Genehmigung qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes Einnahmeausfälle zu erwarten sind, die - auf der Grundlage des fortgeschriebenen Bedarfsplanes - nicht ausgeglichen werden können und die aufgrund der Kostenstrukturen des öffentlichen Rettungsdienstes dazu führen werden, daß dieser nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann (im Anschluß an die Rspr des 7. Senats: Beschl v 17.6.1994 - 7 M 3231/94 -, NdsVBl 1995, 41; Beschl v 9.8.1996 - 7 M 7019/95; Beschl v 6.2.1997 - 7 M 5028/96).