NRKVO,NI - Niedersächsische Reisekostenverordnung

Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO)
Amtliche Abkürzung
NRKVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Vom 10. Januar 2017 (Nds. GVBl. S. 2 - VORIS 20444 -)

Aufgrund des § 84 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308), wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeines
Regelungsgegenstand1
Zweiter Teil
Dienstreisen
Erstes Kapitel
Begriffsbestimmungen, Art und Umfang der Reisekostenvergütung
Begriffsbestimmungen2
Fahrt- und Flugkostenerstattung3
Kostenerstattung für den Erwerb von BahnCards, Netzkarten und Zeitkarten4
Wegstreckenentschädigung5
Kostenerstattung für Heimfahrten6
Tagegeld, Aufwandsvergütung für Verpflegung7
Übernachtungsgeld, Aufwandsvergütung für Übernachtung8
Erstattung sonstiger Kosten9
Tagegeld und Übernachtungsgeld bei Dienstreisen aus Anlass einer Versetzung, einer Zuweisung, einer Abordnung oder der Beendigung einer Abordnung10
Krankheit und Tod während einer Dienstreise11
Mit Dienstreisen verbundene private Reisen12
Nichtantritt von Dienstreisen, Dienstreisen im Rahmen von Nebentätigkeiten13
Anrechnung von Leistungen, regelmäßige und gleichartige Dienstreisen14
Zweites Kapitel
Auslandsdienstreisen
Fahrt- und Flugkostenerstattung bei Auslandsdienstreisen15
Tagegeld und Übernachtungsgeld bei Auslandsdienstreisen16
Kostenerstattung für Heimfahrten bei Auslandsdienstreisen17
Kostenerstattung für das Beschaffen klimagerechter Bekleidung18
Drittes Kapitel
Verfahren
Antrag, Antragsfristen19
Aufbewahrung und Vorlage von Nachweisen20
Abschlagszahlungen21
Dritter Teil
Reisen zum Zweck der Ausbildung oder der Fortbildung
Entsprechende Anwendung von Vorschriften22
Sonderregelungen für Reisen zum Zweck der Ausbildung oder der Fortbildung23
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschrift24
Inkrafttreten25

§ 1, Erster Teil - Allgemeines

§ 1 NRKVO - Regelungsgegenstand

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO)
Amtliche Abkürzung
NRKVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Diese Verordnung regelt das Nähere über Inhalt und Umfang der Reisekostenvergütung und die Erstattung von nicht aus dienstlichen Gründen erworbenen BahnCards, Netzkarten und Zeitkarten sowie das Verfahren zur Gewährung der Reisekostenvergütung.

§§ 2 - 21, Zweiter Teil - Dienstreisen

§§ 2 - 14, Erstes Kapitel - Begriffsbestimmungen, Art und Umfang der Reisekostenvergütung