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  • ab 01.02.2017 (aktuelle Fassung)

§ 1 NRKVO - Regelungsgegenstand

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO)
Amtliche Abkürzung
NRKVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Diese Verordnung regelt das Nähere über Inhalt und Umfang der Reisekostenvergütung und die Erstattung von nicht aus dienstlichen Gründen erworbenen BahnCards, Netzkarten und Zeitkarten sowie das Verfahren zur Gewährung der Reisekostenvergütung.