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Verordnung über die Kostenbeteiligung der Sicherungsverwahrten (SVKostVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Kostenbeteiligung der Sicherungsverwahrten (SVKostVO)
Amtliche Abkürzung
SVKostVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34140

Vom 9. Januar 2015 (Nds. GVBl. S. 5 - VORIS 34140 -)

Geändert durch Verordnung vom 16. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 312)

Aufgrund des § 54 Abs. 3, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2, des Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (Nds. SVVollzG) vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 566) wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Grundsatz1
Entstehen des Anspruchs auf Kostenbeiträge2
Absehen von der Erhebung von Kostenbeiträgen3
Kostenbeiträge für medizinische Leistungen4
Kostenbeiträge für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen5
Kostenbeiträge für die ärztliche Behandlung zur sozialen Eingliederung6
Kostenbeiträge bei eingebrachten Sachen7
Kostenbeiträge für die Überlassung von Elektrogeräten8
Kostenbeiträge für das Ermöglichen der Nutzung von Mediendiensten9
Kostenbeiträge für die Stromversorgung von Elektrogeräten10
Kostenbeiträge für das Bereitstellen eines Kabel- oder Satellitenfernsehanschlusses11
Kostenbeiträge für die Reinigung und die Trocknung eigener Kleidung, eigener Wäsche und eigenen Bettzeugs12
Kostenbeiträge für andere Leistungen13
Übergangsbestimmung14
Frühere Sicherungsverwahrte15
Inkrafttreten16