Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.03.1992, Az.: 9 M 899/92
Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Beitrag; Herstellung; Anlage; Satzung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 18.03.1992
- Aktenzeichen
- 9 M 899/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 13357
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1992:0318.9M899.92.0A
Rechtsgrundlage
- § 132 BauGB
Fundstelle
- KStZ 1992, 172
Amtlicher Leitsatz
Besteht für eine bestimmte Erschießungsanlage eine Sondersatzung, aus der die Herstellung der Anlage und der entsprechende Erschließungsbeitrag ersichtlich ist, so ist dem Bürger hinreichend möglich, sich hierüber zu informieren.