Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.03.1992, Az.: 4 L 1919/91
Träger des Kindergartens; Frühdienst; Spätdienst; Aufsicht
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 25.03.1992
- Aktenzeichen
- 4 L 1919/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 13395
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1992:0325.4L1919.91.0A
Rechtsgrundlagen
- § 78 JWG
- § 45 KJHG
Fundstelle
- OVGE MüLü 42, 453
Amtlicher Leitsatz
Richtet der Träger eines Kindergartens für eine kurze Zeit vor oder nach der Zeit, in der die Kinder betreut werden, einen "Früh-" oder "Spätdienst" ein, während dessen einige Kinder (nach ihrem Eintreffen oder bevor sie abgeholt werden) lediglich zu beaufsichtigen sind, so reicht es, wenn eine Kraft die Aufsicht führt.