Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.03.1992, Az.: 4 L 1919/91

Träger des Kindergartens; Frühdienst; Spätdienst; Aufsicht

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.03.1992
Aktenzeichen
4 L 1919/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 13395
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1992:0325.4L1919.91.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 42, 453

Amtlicher Leitsatz

Richtet der Träger eines Kindergartens für eine kurze Zeit vor oder nach der Zeit, in der die Kinder betreut werden, einen "Früh-" oder "Spätdienst" ein, während dessen einige Kinder (nach ihrem Eintreffen oder bevor sie abgeholt werden) lediglich zu beaufsichtigen sind, so reicht es, wenn eine Kraft die Aufsicht führt.