§ 6 APVO-Justiz-aJD - Ausbildungsabschnitt Praxis I
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Im Ausbildungsabschnitt Praxis I ist am Arbeitsplatz in den Ausbildungsstationen
- 1.
Zivilsachen,
- 2.
Strafsachen,
- 3.
Nachlasssachen und
- 4.
Betreuungs- und Unterbringungssachen
in die Aufgaben der Laufbahn einzuführen.