Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 13.03.1996, Az.: 2 U 3/96
Verwertung von Privatgutachten im Wege des Urkundenbeweises; Voraussetzungen für verfahrensfehlerfreies Vorgehen ; Alternative zu gerichtlichen Gutachten
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 13.03.1996
- Aktenzeichen
- 2 U 3/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 21454
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1996:0313.2U3.96.0A
Rechtsgrundlagen
- § 539 ZPO
- § 540 ZPO
Amtlicher Leitsatz
Voraussetzungen für die verfahrensfehlerfreie Verwertung von Privatgut- achten im Wege des Urkundenbeweises an Stelle gerichtlich erforderter Gutachten.
Gründe
Das Verfahren des ersten Rechtszugs leidet an einem wesentlichen Mangel, auf dem das Urteil beruht. Eine Entscheidung durch den Senat ist nicht sachdienlich (§§ 539, 540 ZPO).
Das Landgericht durfte - von seinem hier zu Grunde zu legenden Rechtsstandpunkt aus - die Einholung des vom Kläger beantragten gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht mit der Begründung ablehnen, der Kläger habe nicht hinreichend substantiiert dargelegt, in welcher Hinsicht der ärztliche Bericht vom 7.3.1994 und das Privatgutachten vom 30.1.1995 fehlerhaft seien. Es hat verkannt, dass das Privatgutachten und die ärztliche Stellungnahme nur urkundlich belegter Parteivortrag sind (BGH NJW 1982, 2874, Stein