Abschnitt 15 PolSWRdErl - Schlussvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Schusswaffen in der Polizei des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PolSWRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21024
Dieser RdErl. tritt am 4. 6. 2021 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 3. 6. 2021 außer Kraft.
An die
Polizeibehörden
Polizeiakademie Niedersachsen