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  • ab 04.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 PolSWRdErl - Zentrale Aufgaben

Bibliographie

Titel
Schusswaffen in der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolSWRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) ist für die Polizei des Landes Niedersachsen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Ausstattung und Technik von Schusswaffen, Munition, Zubehör und Tragevorrichtungen sowie deren Wartung und Instandhaltung stehen, zuständige Fachdienststelle.

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (SB) Waffen und Einsatzmittel/Kriminaltechnik (WuE/KT) der Polizeibehörden (PB) und der Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) haben die erforderliche Fachkunde, die SB WuE/KT der Polizeidienststellen die erforderliche Sachkunde zu erlangen.