Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.07.1997, Az.: 1 L 6544/95

Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von Rolläden; Veränderung eines Ensembles

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.07.1997
Aktenzeichen
1 L 6544/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12951
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0725.1L6544.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 17.08.1995 - 2 A 2220/94

Fundstellen

  • BRS 59 Nr 233 (1997)
  • NVwZ-RR 1998, 713-714 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsVBl 1997, 263

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Denkmalwürdigkeit einer Werkssiedlung aus der Zeit 1939/1940.

2. Zur Beeinträchtigung eines Denkmals durch das Ersetzen von Fensterläden durch Rolläden.

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Denkmalschutzbehörde gegen Veränderungen von Bestandteilen eines Ensembles nur einschreitet, soweit diese nach der fotografischen Erfassung des Ensembles durchgeführt worden sind, und bei anderen Beeinträchtigungen abwartet, bis Bauteile ersetzt werden.