Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.07.1997, Az.: 1 L 6544/95
Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von Rolläden; Veränderung eines Ensembles
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 25.07.1997
- Aktenzeichen
- 1 L 6544/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 12951
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1997:0725.1L6544.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 17.08.1995 - 2 A 2220/94
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BRS 59 Nr 233 (1997)
- NVwZ-RR 1998, 713-714 (Volltext mit amtl. LS)
- NdsVBl 1997, 263
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Denkmalwürdigkeit einer Werkssiedlung aus der Zeit 1939/1940.
2. Zur Beeinträchtigung eines Denkmals durch das Ersetzen von Fensterläden durch Rolläden.
3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Denkmalschutzbehörde gegen Veränderungen von Bestandteilen eines Ensembles nur einschreitet, soweit diese nach der fotografischen Erfassung des Ensembles durchgeführt worden sind, und bei anderen Beeinträchtigungen abwartet, bis Bauteile ersetzt werden.