Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 09.07.1997, Az.: 12 L 3292/97

Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung; Zulässigkeit des Verzicht; Ausnahmegenehmigung; Zweijahresfrist

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
09.07.1997
Aktenzeichen
12 L 3292/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12870
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0709.12L3292.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 12.05.1997 - 6 A 61225/96

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Verzicht der Verwaltungsbehörde auf die ("theoretische" und praktische) Fahrerlaubnisprüfung ist nach Ablauf der in § 15c Abs 2 S 3 StVZO bestimmten Zweijahresfrist (zwischen vorangegangener Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis) ohne Rücksicht auf die hierfür maßgeblichen Gründe im Interesse der Verkehrssicherheit nicht zulässig.

2. Zur Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs 1 Nr 2 StVZO von der Zweijahresfrist des § 15c Abs 2 S 3 StVZO.