Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 04.07.1997, Az.: 1 O 3046/97

Beschwerde; Statthaftigkeit; Ablehnung eines Sachverständigen; Vertretungszwang

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
04.07.1997
Aktenzeichen
1 O 3046/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12847
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0704.1O3046.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 28.05.1997 - 2 A 7/94

Fundstelle

  • NdsRpfl 1997, 293

Amtlicher Leitsatz

1. Gegen den Beschluß, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wird, findet die Beschwerde statt.

2. Für die Beschwerde gegen einen Beschluß, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wird, gilt der Vertretungszwang nach § 67 Abs 1 VwGO nicht.