Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 08.07.1997, Az.: 4 M 2314/97

Heranziehung besonderer Pflegekräfte; Übernahme der Kosten; Bedarfsdeckungsprinzip; Begrenzung auf Höchstpunktzahl; Monatlicher Leistungsbeitrag; Berechnungsmethode

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
08.07.1997
Aktenzeichen
4 M 2314/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12867
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0708.4M2314.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 26.03.1997 - 3 B 747/97

Fundstellen

  • FEVS 1948, 158
  • NDV-RD 1998, 122-123
  • NdsRpfl 1997, 267

Amtlicher Leitsatz

1. Das Bedarfsdeckungsprinzip steht einer Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe entgegen, die Übernahme angemessener, nach Leistungskomplexen ermittelter Kosten für die Heranziehung besonderer Pflegekräfte pauschal auf eine Höchstpunktzahl je Tag zu begrenzen.

2. Zu einer geeigneten Methode, einen einheitlichen monatlichen Leistungsbetrag zu ermitteln, wenn es nicht erforderlich ist, daß der Pflegebedürftige bestimmte Leistungskomplexe jeden Tag (in derselben Häufigkeit) abruft.