Landgericht Verden
Beschl. v. 22.08.2005, Az.: 6 T 51/05 A
Bibliographie
- Gericht
- LG Verden
- Datum
- 22.08.2005
- Aktenzeichen
- 6 T 51/05 A
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 42528
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGVERDN:2005:0822.6T51.05A.0A
In der Beschwerdesache
betreffend das Grundbuch von Beppen Blatt 558
...
Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
Verfahrensbevollmächtigte: ...
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Verden am 22.08.2005 ... beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des Beschlusses der Kammer vom 16.06.2005 wird in entsprechender Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt und lautet nunmehr wie folgt:
Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Achim - Grundbuchamt - vom 04.02.2005 wird aufgehoben.
Ebenso wird in den Gründen unter I., erster Absatz auf S. 1 und vierter Absatz auf S. 2, jeweils die Ortsbezeichnung "Syke" durch die Ortsbezeichnung "Achim" ersetzt.