Landgericht Verden
Beschl. v. 22.08.2005, Az.: 6 T 51/05 A

Bibliographie

Gericht
LG Verden
Datum
22.08.2005
Aktenzeichen
6 T 51/05 A
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 42528
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGVERDN:2005:0822.6T51.05A.0A

In der Beschwerdesache

betreffend das Grundbuch von Beppen Blatt 558

...

Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

Verfahrensbevollmächtigte: ...

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Verden am 22.08.2005 ... beschlossen:

Tenor:

  1. Der Tenor des Beschlusses der Kammer vom 16.06.2005 wird in entsprechender Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt und lautet nunmehr wie folgt:

    Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Achim - Grundbuchamt - vom 04.02.2005 wird aufgehoben.

    Ebenso wird in den Gründen unter I., erster Absatz auf S. 1 und vierter Absatz auf S. 2, jeweils die Ortsbezeichnung "Syke" durch die Ortsbezeichnung "Achim" ersetzt.