Landgericht Verden
Beschl. v. 16.06.2005, Az.: 3-19/04

Verfahrensgebühr: Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Revision; Anspruch auf Festsetzung einer Zusatzgebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG); Gebühren bei Rücknahme einer Revision; Vorliegen einer auf Förderung des Verfahrens gerichteten Tätigkeit des Erinnerungsführers

Bibliographie

Gericht
LG Verden
Datum
16.06.2005
Aktenzeichen
3-19/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 27464
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGVERDN:2005:0616.3.19.04.0A

Fundstellen

  • AGS 2005, 551-552 (Volltext mit amtl. LS)
  • StraFo 2005, 439-440 (Volltext mit red. LS)
  • ZAP EN-Nr. 60/2006

Redaktioneller Leitsatz

Der Anspruch auf Festsetzung einer Zusatzgebühr nach RVG Nr. 4141 VV entsteht auch dann, wenn ein Termin zur Hauptverhandlung nicht festgelegt wurde.