Landgericht Verden
Beschl. v. 16.06.2005, Az.: 3-19/04
Verfahrensgebühr: Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Revision; Anspruch auf Festsetzung einer Zusatzgebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG); Gebühren bei Rücknahme einer Revision; Vorliegen einer auf Förderung des Verfahrens gerichteten Tätigkeit des Erinnerungsführers
Bibliographie
- Gericht
- LG Verden
- Datum
- 16.06.2005
- Aktenzeichen
- 3-19/04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 27464
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGVERDN:2005:0616.3.19.04.0A
Rechtsgrundlagen
- Nr. 4141 VV RVG
- § 84 Abs. 2 BRAGO
Fundstellen
- AGS 2005, 551-552 (Volltext mit amtl. LS)
- StraFo 2005, 439-440 (Volltext mit red. LS)
- ZAP EN-Nr. 60/2006
Redaktioneller Leitsatz
Der Anspruch auf Festsetzung einer Zusatzgebühr nach RVG Nr. 4141 VV entsteht auch dann, wenn ein Termin zur Hauptverhandlung nicht festgelegt wurde.