Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 09.03.1994, Az.: 4 L 2340/93
Behinderter; Werkstatt; Eingliederungshilfe; Arbeitsentgelt; Zumutbarkeit; Kostenbeitrag
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 09.03.1994
- Aktenzeichen
- 4 L 2340/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13942
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0309.4L2340.93.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stade 19.03.1993 - 6 A 188/92
Fundstelle
- ND MBl 1994, 1050
Amtlicher Leitsatz
Einem Behinderten, der für den Besuch einer Werkstatt für Behinderte Eingliederungshilfe erhält und dort Arbeitsentgelt erzielt, ist auch dann zuzumuten, nach allgemeinen Regeln mit seinem (Arbeitsverdienst und sonstigen) Einkommen zu den Kosten des Werkstattbesuchs beizutragen, wenn der Kostenbeitrag die Höhe des Arbeitsentgelts erreicht oder übersteigt (im Anschluß an BVerwGE 92, 254 und Urteil des Senats vom 13.10.1993 - 4 L 4403/93 - zum Einsatz von Vermögen).