Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 09.03.1994, Az.: 4 L 2340/93

Behinderter; Werkstatt; Eingliederungshilfe; Arbeitsentgelt; Zumutbarkeit; Kostenbeitrag

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
09.03.1994
Aktenzeichen
4 L 2340/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13942
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0309.4L2340.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 19.03.1993 - 6 A 188/92

Fundstelle

  • ND MBl 1994, 1050

Amtlicher Leitsatz

Einem Behinderten, der für den Besuch einer Werkstatt für Behinderte Eingliederungshilfe erhält und dort Arbeitsentgelt erzielt, ist auch dann zuzumuten, nach allgemeinen Regeln mit seinem (Arbeitsverdienst und sonstigen) Einkommen zu den Kosten des Werkstattbesuchs beizutragen, wenn der Kostenbeitrag die Höhe des Arbeitsentgelts erreicht oder übersteigt (im Anschluß an BVerwGE 92, 254 und Urteil des Senats vom 13.10.1993 - 4 L 4403/93 - zum Einsatz von Vermögen).